Voraussetzungen für die teilweise Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse sind
- eine Überweisung von einer/m VertragsfachärztIn für Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin bzw. VertragspsychotherapeutIn. Nach Durchführung der Diagnostik erhalten Sie eine (für die/den ZuweiserIn bestimmte) kurze Zusammenfassung der Testergebnisse.
- Auf dem Zuweisungsschein müssen eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose, nach ICD-10 codiert, angegeben sein.
- Nach Bezahlung des vereinbarten Honorars erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem ausgefüllten Zuweisungsschein (enthält Diagnose!) bei ihrer Krankenkasse um Rückvergütung einreichen.
Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist nur bei krankheitswertigen psychischen Störungen nach
ICD-10 (Klassifikationsschema Psychischer Störungen der WHO) möglich, ausgenommen sind F81 Umschriebene
Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten und F7 Intellektuelle Beeinträchtigungen. Bei Vorliegen dieser Verdachtsdiagnosen allein erfolgt keine Kostenerstattung durch den leistungszuständigen Versicherungsträger.