Honorar

Mein Honorar für Diagnostik, Beratung und Behandlung beträgt derzeit

1 Einheit (50 Minuten) — € 105,–
1,5 Einheiten (75 Minuten) — € 158,–
2 Einheiten (100 Minuten) — € 210,–

Auf Wunsch wird für eine Pauschale von € 210,– ein ausführlicher schriftlicher Befund erstellt.

Ich verrechne das Honorar direkt im Anschluss an den Termin. Es besteht die Möglichkeit, in bar oder per Kartenterminal zu bezahlen.

Bei Terminabsage oder -verschiebung bitte ich um rechtzeitige Information.

Terminabsage

Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviere.

Termine können bis spätestens 24 h vorher
ohne Verrechnunung – telefonisch oder per SMS unter 0680/212 61 94 – abgesagt oder verschoben werden.

Sagen Sie Termine zeitgerecht ab, da ansonst ein Ausfallshonorar von € 105,– in Rechnung gestellt werden muss.

Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse

Da ich als Wahlpsychologin tätig bin, können Sie Kosten für Diagnostik bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen einen Teil rückerstattet.

Voraussetzungen für die teilweise Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse sind

  • eine Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik von einer/m Vertragsfachärzt:in für Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin bzw. VertragspsychotherapeutIn.

  • Auf dem Überweisungsschein müssen eine konkrete Fragestellung sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose, nach ICD-10 codiert, angegeben sein.

  • Nach der Befundbesprechung und Bezahlung des Honorars erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem ausgefüllten Zuweisungsschein (enthält Diagnose!) bei Ihrer Krankenkasse um Rückvergütung einreichen.

Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist nur bei krankheitswertigen psychischen Störungen nach ICD-10 (Klassifikationsschema psychischer Störungen der WHO) möglich, ausgenommen sind F81 – Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten und F7 – Intellektuelle Beeinträchtigungen. Bei Vorliegen dieser Verdachtsdiagnosen allein erfolgt keine Kostenerstattung durch den leistungszuständigen Versicherungsträger.