Honorar

Mein Honorar für Diagnostik, Beratung und Behandlung beträgt derzeit

1 Einheit (50 Minuten) — € 110,–
1,5 Einheiten (75 Minuten) — € 165,–
2 Einheiten (100 Minuten) — € 220,–

Auf Wunsch wird für eine Pauschale von € 220,– ein ausführlicher schriftlicher Befund erstellt.

Ich verrechne das Honorar direkt im Anschluss an den Termin. Es besteht die Möglichkeit, in bar oder per Kartenterminal zu bezahlen.

Bei Terminabsage oder -verschiebung bitte ich um rechtzeitige Information.

Terminabsage

Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviere.

Termine können bis spätestens 24 h vorher
ohne Verrechnunung – telefonisch oder per SMS unter 0680/212 61 94 – abgesagt oder verschoben werden.

Sagen Sie Termine zeitgerecht ab, da ansonst ein Ausfallshonorar von € 105,– in Rechnung gestellt werden muss.

Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse

Da ich als Wahlpsychologin tätig bin, können Sie Kosten für Diagnostik und Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen einen Teil rückerstattet.

Für die Teilrefundierung der Kosten für Diagnostik benötigen Sie

  • eine Zuweisung durch (Vertrags)ärztin oder (Vertrags)arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, Vertragseinrichtung oder eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers. Diese können im Vertrags- oder Wahlbereich tätig sein.

  • Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise Fragestellung enthalten.

  • Nach der Befundbesprechung und Bezahlung des Honorars erhalten Sie meine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem Zuweisungsschein bei Ihrer Sozialversicherung um Rückvergütung einreichen.

Seit dem 01.01.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Anrechenbar sind bis zu zehn Einheiten insgesamt – wobei eine Verlängerung möglich ist.

Für die Teilrefundierung der Kosten für Behandlung sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Vorliegen einer psychischen Erkrankung bzw. Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn.

  • Nachweis einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung. Das Formular für die ärztliche Bestätigung finden Sie hier.

  • Sie erhalten quartalsmäßig über die geleisteten und bezahlten Einheiten meine Honorarnote, die sie gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.

Bitte beachten Sie, dass auf der Honorarnote neben dem Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum (ev. Versicherungsnummer), die Anzahl der Behandlungen (mit Datum und Dauer) sowie Art der Behandlung (Einzel- oder Gruppensitzung) insbesondere die Diagnose (ICD-Code) angeführt werden muss.

Ab der elften Sitzung muss von mir als behandelnder klinischer Psychologin ein Antragsformular ausgefüllt und vorgelegt werden. Ein Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ab der elften Sitzung kann nur nach chef(kontroll)ärztlicher Bewilligung erfolgen.